Die kurze Antwort lautet: Nein. Die Hauptuntersuchung (HU) und Abgasuntersuchung (AU) werden in dem Monat fällig, der auf der Prüfplakette angegeben ist. Rein rechtlich muss die Untersuchung also spätestens bis zum Ende dieses Monats durchgeführt werden. Praktisch wird das Überziehen bis zu zwei Monaten allerdings oft nicht geahndet.

Trotzdem hält sich hartnäckig die Aussage, man könne den TÜV „zwei Monate überziehen“. Ganz falsch ist diese Vorstellung nicht – sie wird jedoch häufig missverstanden.

Wann ist die Hauptuntersuchung fällig?

Für die meisten Pkw wird die Hauptuntersuchung alle zwei Jahre fällig. Der Monat der nächsten Fälligkeit ist direkt auf der Prüfplakette am hinteren Kennzeichen erkennbar.

Die Farbe der Plakette wechselt regelmäßig und ermöglicht Polizei sowie Ordnungsbehörden bereits auf den ersten Blick eine Kontrolle der Gültigkeit. Deshalb ist es wichtig, die HU nicht dauerhaft hinauszuschieben.

Woher kommt die Aussage, man könne die HU zwei Monate überziehen?

Der Hintergrund ist folgender:

Zwar wird die Hauptuntersuchung rechtlich bereits mit Ablauf des auf der Plakette angegebenen Monats fällig. Bei einer Überziehung von weniger als zwei Monaten werden in der Praxis jedoch häufig keine Verwarn- oder Bußgelder erhoben.

Dadurch entsteht oft der Eindruck, man dürfe die HU grundsätzlich zwei Monate überziehen. Tatsächlich befindet sich das Fahrzeug jedoch bereits ab dem ersten Tag nach Ablauf der Fälligkeit im Verzug.

Welche Bußgelder drohen bei einer Überziehung?

Je länger die Hauptuntersuchung überschritten wird, desto höher fallen die Sanktionen aus.

  • Mehr als 2 bis 4 Monate: 15 Euro Verwarnungsgeld
  • Mehr als 4 bis 8 Monate: 25 Euro Verwarnungsgeld
  • Mehr als 8 Monate: 60 Euro Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg

Die genaue Ahndung erfolgt durch die zuständigen Behörden.

Gibt es Nachteile bei einer verspäteten Hauptuntersuchung?

Ja. Ab einer Überziehung von mehr als zwei Monaten wird bei der Hauptuntersuchung eine sogenannte Ergänzungsuntersuchung erforderlich.

Dadurch erhöht sich der Prüfaufwand und es fallen zusätzliche Kosten an.

Wer seine HU rechtzeitig durchführen lässt, spart sich diese Zusatzgebühr.

Verliert man durch eine verspätete HU Monate der neuen Plakette?

Nein.

Früher wurde die nächste Fälligkeit teilweise rückdatiert. Diese Regelung besteht heute nicht mehr. Die neue Prüfplakette wird immer auf Grundlage des tatsächlichen Prüftermins vergeben.

Wer die Hauptuntersuchung beispielsweise zwei Monate verspätet durchführen lässt, erhält dennoch eine volle neue Prüfperiode.

Genau deshalb nehmen manche Fahrzeughalter eine geringe Überziehung bewusst in Kauf.

Fazit

Die Aussage, man könne die Hauptuntersuchung zwei Monate überziehen, ist nur teilweise richtig.

Rechtlich wird die HU bereits in dem auf der Prüfplakette angegebenen Monat fällig und sollte bis spätestens zum Monatsende durchgeführt werden. Bei einer Überziehung von weniger als zwei Monaten drohen jedoch in der Regel noch keine Bußgelder.

Trotzdem empfiehlt es sich, die Hauptuntersuchung rechtzeitig durchführen zu lassen. So vermeiden Sie mögliche Verwarnungen, zusätzliche Prüfkosten und unnötige Diskussionen bei Verkehrskontrollen.