Fahrzeuguntersuchungen
Als Mitglied der KÜS sind wir befähigt, alle gängigen Fahrzeuguntersuchungen durchzuführen.
Untersuchung buchenSeit 30 Jahren mit der KÜS
Wir führen alle unsere hoheitlichen Tätigkeiten im Namen der KÜS durch.
Alles an einem Ort
Ob HU / AU, Änderungsabnahme oder Einzelabnahme
Kompetente Arbeit
Alle Mitarbeiter werden regelmässig geschult.
Unkompliziert
Wir führen Ihre Untersuchung zügig und sicher durch. Sie erhalten eine umfassende Auswertung.
Hoheitliche Tätigkeiten
Änderungsabnahme
Fahrzeugumbauten benötigen oft eine Änderungsabnahme nach §19.3 StVZO.
Einzelabnahme
Wir prüfen Fahrzeuge, Umbauten und technische Änderungen, die nicht durch eine ABE oder ein Teilegutachten abgedeckt sind, und schaffen die Grundlage für eine rechtssichere Zulassung.
Feinstaubplakette
Viele Städte, unter anderem Leipzig, verlangen eine grüne Feinstaubplakette zur Einfahrt in die Stadt.
Häufige Fragen
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Wir arbeiten nicht mit dem TÜV zusammen. Allerdings bieten wir die Durchführen der Haupt- und Abgasuntersuchung als Mitglied der KÜS durch. Diese wird umgangssprachlich als "TÜV" bezeichnet.
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Eine Änderungsabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO ist in vielen Fällen ausreichend, wenn für die verbauten Teile ein Gutachten oder eine vergleichbare Genehmigungsgrundlage vorliegt. Eine Einzelabnahme nach § 21 StVZO wird dagegen erforderlich, wenn keine geeigneten Nachweise vorhanden sind oder das Fahrzeug beziehungsweise der Umbau individuell beurteilt werden muss. Gerne prüfen wir vorab, welche Abnahmeart für Ihr Vorhaben erforderlich ist.
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Werden Mängel der Katergorie erheblich oder höher Festgestellt, muss Ihr Fahrzeug zu Nachuntersuchung vorgestellt werden. Zur Nachuntersuchung müssen alle festgestellten Mängel behoben sein. Die Nachuntersuchung muss spätestens nach einem Monat erfolgen.
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Sie können für den nächsten Arbeitstag eine Untersuchung online buchen. In besonders dringenden Fällen, können Sie auch anrufen, um einen Termin am selben Tag zu vereinbaren.
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